Carespektiv-Projekt für
sozialwirtschaftliche & Cinema-Medien
• BAV-Betreuung Produktanalysen,
Versorgungsordnungen
• seit 1990 ;
Carespektive-Projektinitiative seit
12-2004
• Sitz in Hameln - bundesweite
Kooperationen: BW, Bayern
• Projektpartner: StiftungsRente,
KlinikRente, WAF-Dozent
• Projekte in Altersvorsorge für
soziale Institutionen
• Gründung der
Medienversorgung e. V. in 1996
• Büros in Hamburg, Köln und Berlin,
Deutschlandweit tätig
• Spezialanbieter für die Medienbranche
(Werbeagenturen, Verlage, Film, Funk,
Fernsehen, Druck)
• Rahmenverträge mit Vereinen und
Verbänden (z.B. BVDW)
• Entwicklung von Speziallösungen, wie
z.B. die „Medienrente“
Leistungen der Medienversorgung
Weitere Sondervorteile für
Medienberufler:
• Sonderrabatte ab der ersten Person
• Weiterzahlung der Beiträge bei
schwerem Unfall
• Weiterzahlung der Beiträge bei
Arbeitslosigkeit
• Schaffung von Liquidität durch
Sonderrabatte
Leistungen der Medienversorgung
Gruppenrabatte (ab der 1.
Person)
Voraussichtliche Kapitalabfindung beim
Erreichen des 65. Lebensjahres
Leistungen der Medienversorgung
Schaffung von Liquidität durch
Optimierung:
• Optimierung der vermögenswirksamen
Leistungen (bis zu doppelte Leistungen
bei gleichem Beitrag)
• Optimierung vorhandener
Altersversorgung (Mehrleistung bei
gleichem Beitrag)
• Optimierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (unterschiedliche
Beitragssätze)
• Optimierung vorhandener
Sachversicherungen (z.B. durch unsere
Singlehaftpflicht für nur 29,- € p.a.
plus Versicherungssteuer)
Leistungen der Medienversorgung
Weiterzahlung der Beiträge bei
Unfall
- Lebenslang
- Bei schwerem Unfall zu 100%
- Zusätzlich zu 100% bei
- Verlust des Augenlichts
- Verlust der Stimme
- Verlust einer Hand
- Die Unfallversicherung ist
eine kostenlose
Zusatzleistung der
medienversorgung e.V.
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Leistungen der Medienversorgung
Weiterzahlung der Beiträge bei
Arbeitslosigkeit
• Bis zu € 200,- monatlich
• Bis zu 5 Jahre lang
• kostengünstig zusätzlich versicherbar
• Voraussetzungen:
• Beschäftigung in Vollzeit
• mind. 2 Jahre Betriebszugehörigkeit
• keine Probezeit
• max. 52 Jahre alt
Stand: 03.2005