Zeitwertkonto Bilanz vom....

check Das Lebensarbeitszeitkonto ist die flexibelste Möglichkeit zur Umwandlung von Arbeitsentgelten check Kostenersparnis bei teuren Überstundenzuschlägen.
check Lebensarbeitszeitkonten können parallel zu bestehnden BAV-Verträgem geführt werden. check Flexiblere Arbeitseinteilung ohne Freizeit- oder Geldausgleich.
check Leistungen aus Zeitwertkonten können auch deutlich vor dem Renteneintrittsalter genutzt werden, z.B. für Sabbaticals, Erziehungsurlaub oder Weiterbildungsmaßnahmen check Liquiditätssteigerung aus Steuervorteil möglich.
check Das angesparte Kapital kann ohne Einschränkung vererbt werden check Sinnvolles Personal- und Motivationsinstrument.
check Wertguthaben können bei Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden check Kann für Teile der Belegschaft oder für alle Arbeitnehmer (inkl. Führungskräfte und Geschäftsfürung) genutzt werden.
check Das Wertguthaben ist gegen Unternehmensinsolvenz geschützt. check Garantieleistungen wie in der BAV sind nicht erforderlich.
check Die Verschiebung von Steuer- und Sozialversicherungslast in günstigere Zeiträumen mit wenig oder ohne laufendes Arbeitseinkommen ist möglich. * check Flexibilität bei Aufwahl der Anlagestrategien.
check Wertguthaben können in die betriebliche Altersversorgung übertragen werden. check Geringer Aufwand durch Outsourcing der Verwaltung an professionelle externe Dienstleister
  check Beratung und Support durch erfahrene Spezialisten.
   
Vorteile Arbeitnehmer Vorteile Arbeitgeber
   
*Nachgelagerte Besteuerung und nachgelagerte Verbeitragung zur Sozialversicherung über 2008 hinaus.  
 

Außer Geld kann man auch  Zeit sparen. Das ist praktisch für berufliche Auszeiten, Weiterbildung oder den Vorruhestand. Zeitwertkonten werdem bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern immer beliebter.

 




In Zeitwertkonten können Arbeitnehmer Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt einbringen, um damit später eine bezahlte ganze oder teilweise Freistellung zu finanzieren. Dabei muss sich der Mitarbeiter mit seinem Unternehmen abstimmen. 

Zeitwertkonten sind langfristig angelegt

Die rechtlichen Grundlagen für Zeitwertkonten sind in einem besonderen Gesetz ("Flexi II") und in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschrieben. Daher kann es je nach Unternehmen oder Branche unterschiedliche Regelungen geben. 

Im Gegensatz dazu stehen die weit verbreiteten und kurzfristig orientierten Arbeits- oder Gleitzeitkonten, die Arbeitszeitschwankungen über Wochen oder Monate ausgleichen und auch in der Finanzkrise zum Abfedern von Produktionseinbrüchen genutzt wurden. Hier kann der Arbeitgeber auch bei schlechter wirtschaftlicher Lage den Abbau von Guthaben verlangen, bei Zeitwertkonten normalerweise nicht.

Zeit oder Geld "einzahlen"

Wichtig: Jede Firma kann frei entscheiden, ob sie Zeitwertkonten einführt. Es gibt keinen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer wie bei der betrieblichen Altersversorgung.

Neben echter Zeit (Überstunden, nicht genommene Urlaubstage) können in Zeitwertkonten auch Gehaltsbestandteile (zum Beispiel: Weihnachtsgeld, Provisionen, Jahressonderzahlungen, aber auch Teile des regelmäßigen Monatsgehalts) eingezahlt werden. Die meisten Konten werden mittlerweile "in Geld" geführt, das heißt, dass eingebrachte Zeiten in das entsprechende Gehalt umgerechnet werden und die Konten damit einen Stand in Euro und Cent aufweisen. In einigen Fällen werden die Konten auch noch "in Zeit" geführt, also in Arbeitsstunden.

Wie bei der betrieblichen Altersversorgung fallen auf Zeitwertkonten zunächst keine Steuern und Sozialbeiträge an, diese werden erst fällig, wenn das Guthaben in Anspruch genommen wird. Das können Erziehungs- oder Pflegezeiten, Weiterbildung, eine berufliche Auszeit ("Sabbatical") oder der vorgezogene Ruhestand sein. 

Ausgleich für frühen Ruhestand

Mit dem Guthaben aus dem Zeitwertkonto wird in diesen Phasen das wegfallende oder verringerte Einkommen ausgeglichen. Auf diese Weise lässt sich zum Beispiel trotz des auf 67 Jahre steigenden Rentenalters ein früherer Ruhestand finanzieren.

Beispiel: Katharina Holler ist 1964 geboren, das reguläre Rentenalter für sie liegt damit bei 67 Jahren. Sie spart bis zu ihrem 65. Geburtstag zwei Bruttojahresgehälter auf ihrem Zeitwertkonto an. Dann beendet sie ihre Berufstätigkeit. Das Arbeitsverhältnis läuft dann formal weiter, ihr Gehalt wird in den kommenden zwei Jahren aus ihrem Zeitwertguthaben weitergezahlt. 

Steuern, Sozialbeiträge und Zinsen

In dieser Zeit werden dann auch die Steuern und Sozialbeiträge fällig. Im Ergebnis ist sie also noch weitere zwei Jahre "beschäftigt" und bekommt ihr volles Gehalt, muss aber nicht mehr arbeiten. Mit 67 geht sie dann ohne Abschlag in Rente, bei einer Rente mit 65 müsste sie nach jetzigem Recht eine dauerhafte Kürzung von 7,2 Prozent hinnehmen.

Die in der Erwerbsphase angesparten Zeitwertguthaben werden üblicherweise verzinst und führen so zu einem zusätzlichen Wachstum des Guthabens. Für die erforderliche Kapitalanlage bieten viele Unternehmen den Mitarbeitern mehrere Varianten mit unterschiedlichen Risiken an. Für jede Anlagestrategie ist dabei immer vorgeschrieben, dass es keine Verluste geben darf ("Wertgarantie"). Außerdem müssen die Guthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden.

Was passiert beim Stellenwechsel?

Wichtig: Achten Sie bei der Vereinbarung eines Zeitwertkontos darauf, dass ein ausreichender Insolvenzschutz nachgewiesen wird. Vor einer Gesetzesänderung 2009 waren über die Hälfte aller Konten ungeschützt.

Zum "Störfall" kann es vor der endgültigen Freistellung vor der Rente kommen. Der sicherlich häufigste Fall ist der Stellenwechsel. Wenn auch der neue Arbeitgeber Zeitwertkonten führt, lässt sich das bisherige Guthaben auf die neue Firma übertragen und dort weiterführen. 

Übertragung an die Rentenversicherung

Gibt es diese Möglichkeit nicht, können Guthaben von mindestens 15.330 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 13.020 Euro (neue Bundesländer, Werte gelten jeweils für das Jahr 2010) auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen und dort verwaltet werden.

Wichtig: Das Zeitwertguthaben ist dort ein eigenständiges Guthaben und kann vor der Rente für Entnahmen bei Freistellung oder Teilzeitbeschäftigung genutzt werden. Eine Rückübertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist nicht möglich. Etwaige Restguthaben bei Rentenbeginn werden in "Entgeltpunkte" umgerechnet und führen zu einer Erhöhung der gesetzlichen Altersrente.

Vorzeitige Auszahlung

Ist bei einem Stellenwechsel eine Übertragung auf die neue Firma nicht möglich und das Guthaben zu niedrig, um von der Rentenversicherung verwaltet zu werden, wird das Zeitwertkonto aufgelöst. Das Guthaben wird dann auf einen Schlag ausgezahlt, und die entsprechenden Steuern und Sozialbeiträge werden sofort fällig. 

Dasselbe passiert auch, wenn das Guthaben nicht mehr vollständig vor der Rente abgebaut werden kann. In bestimmten Fällen ist hier allerdings noch eine steuer- und sozialversicherungsfreie Übertragung in eine betriebliche Altersversorgung möglich. Auch beim Tod des Arbeitnehmers kommt es zur vorzeitigen Auszahlung. Im Gegensatz zu vielen anderen Vorsorgeprodukten ist ein Zeitwertkonto immerhin in voller Höhe und an beliebige Personen vererbbar.

Fazit: Zeitwertkonten ergänzen als sehr flexibles Instrument die persönliche Lebensplanung und Altersvorsorge. Wichtig ist stets eine eingehende Information über die konkreten Regelungen beim jeweiligen Arbeitgeber.

 Axel Leimbach

       Referent für Sozialmanagement zert / vgl.  CSRM · Anerkennung MBA Sustainability Management LeuphanaUni Lüneburg
 
       A d m i n i s t r a t o r   s o z i a l w i r t s c h a f t l i c h e r   V o r s o r g e  PVS / K a u f m a n n  der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft IHK  
  Seelsorger DE'IGNIS/ Christl.Beratung IGNIS; bis 2015 Coach QRC im Qualitätsring Coaching und Beratung (QRC-Verband) MasterCoach
 
                                                                                 E-Mail: a.leimbach@carespektive.de· Impressum 
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