Carespektive Infothek
Schlaglichter oder Hotspots...?
http://www.zeit.de/2015/06/euro-waehrungskrieg-export/seite-2
Pensionseinrichtungen
legen weltweit um über 6% zu
Die
300 größten
Pensionseinrichtungen konnten
2013 ihr Vermögen weiter
steigern. Das Wachstum verteilt
sich weltweit jedoch recht
unterschiedlich.
Um über 6 Prozent auf insgesamt 15
Billionen US-Dollar stieg 2013 das
Vermögen der 300 größten
Pensionseinrichtungen weltweit, so das
Ergebnis einer Studie von Towers Watson.
Dabei verzeichneten
Pensionseinrichtungen in Europa mit
einem Anstieg von 12 Prozent ein
deutlich überdurchschnittliches
Vermögenswachstum. Mit 16 Prozent
übertreffen diesen Wert lediglich
Einrichtungen aus Südamerika und Afrika.
Die Vermögen von Pensionseinrichtungen
in den USA wuchsen um 6 Prozent, in
Asien-Pazifik nur um 5 Prozent, so die
Studie weiter. Damit repräsentieren laut
Towers Watson die größten 300
Pensionseinrichtungen knapp die Hälfte
des globalen Pensionsvermögens.
Am gesamten Vermögen der 300 größten
Pensionseinrichtungen weltweit sollen
Fonds aus den USA mit 36 Prozent den
größten Anteil halten, gefolgt von Japan
(13 Prozent) und den Niederlanden (7
Prozent). Mit jeweils 2 Prozent Anteil
seien auch verschiedene
Pensionseinrichtungen aus Deutschland
vertreten. Insgesamt zwölf deutsche
Unternehmen sollen zur Liste der größten
300 Pensionseinrichtungen gehören. Die
Bayerische Versorgungskammer auf Platz
33 (Pensionsvermögen 81 Milliarden
US-Dollar) soll am besten gelistet sein.
Der Zuwachs der Pensionsvermögen sei
vor allem auf die ansehnliche
Entwicklung der Aktienmärkte 2013
zurückzuführen, von der viele
Pensionseinrichtungen aufgrund ihrer
anhaltenden hohen Allokation in Aktien
profitiert haben, schreibt Towers Watson
weiter.
Zur möglichen künftigen Entwicklung
dieses Marktes fällt die Einschätzung
eher nüchtern aus. Nigel Cresswell von
Towers Watson erläutert:
„Pensionsanleger haben in den
vergangenen Jahren primär ihre Risiken
reduziert. Angesichts der kargen
Wachstumsaussichten in den globalen
Märkten werden die meisten Einrichtungen
ihre Renditeziele jedoch nicht mehr
durch die üblichen Risikoprämien
erreichen können. Sie sollten daher ihre
gesamte Portfoliokonstruktion überprüfen
und dabei auch alternative
Investmentmöglich- keiten in Erwägung
ziehen.“ (04.09.2014 Quelle
http://www.pfefferminzia.de/pensionskassen-legen-um-ueber-6-prozent-zu/)
Studie: Pensionsfonds kaufen
Hedgefonds
Öffentliche und private Pensionsfonds
machen mit 24 Prozent den größten Anteil
der Investoren bei Hedgefonds aus – das
geht aus den Daten vom Marktforscher
Preqin hervor. Insgesamt kommen 41,3
Prozent der Hedgefonds-Gelder von
institutionellen Investoren. In den
vergangenen zwei Jahren hat der Anteil
von Pensionsfonds stark zugenommen.
Wie die Daten von Preqin zeigen, sind 9
Prozent aller Hedgefonds-Investoren
öffentliche Pensionsfonds. Von
ihnen kommen 22,4 Prozent der
institutionellen Hedgefonds-Gelder,
womit sie von allen Institutionellen am
meisten fließen lassen. Bei der
Allokation haben sie 2013 etwas
zugelegt. Im Dezember 2012 machten
Hedgefonds 6,9 Prozent der Asset
Allocation von öffentlichen
Pensionsfonds aus, während es ein Jahr
später 7,3 Prozent waren. Momentan sind
sie zu 8,3 Prozent vertreten.
Beim Blick auf private Pensionsfonds
dreht sich der Spieß um. Sie machen zwar
einen größeren Anteil der
Investoren aus (15 Prozent), stecken
aber weniger Geld in Hedgefonds. Ihr
finanzieller Anteil liegt bei 18,9
Prozent. Damit landen sie bei den
Hedgefonds-Geldgebern auf dem zweiten
Platz hinter den öffentlichen
Pensionsfonds. Auch die Privaten griffen
für ihre Asset Allocation über die
letzten Jahre vermehrt zu: Im
Dezember 2012 machten Hedgefonds 9,3
Prozent der Vermögensanlage aus, ein
Jahr später 9,9 Prozent.
Momentan liegt ihr Anteil bei 10,1
Prozent.
Beide Investorengruppen gingen in den
letzten Jahren weniger über Dachfonds
(Fund of Funds) in Hedgefonds, sondern
suchten vermehrt nach Hedgefonds mit
einem einzigen Manager. Dabei
bevorzugten private Pensionsfonds
Letzteres fast doppelt so häufig (23
Prozent) wie die aus dem öffentlichen
Sektor (17 Prozent). (05.03.2014 Quelle
http://www.pfefferminzia.de/studie-pensionsfonds-kaufen-hedgefonds/)
Pensionsfonds: 85% droht Konkurs
Studie des Hedgefonds-Managers
Bridgewater Associates: 85 % der
Pensionsfonds droht
innerhalb von 30 Jahren die Pleite.
Viele Rentenfonds gehen davon aus,
dass sie Jahresrenditen
von 7 % bis 8 % erzielen werden – eine
Illusion mit tragischen Folgen.
Einzige Rettung: Gold.
Die „Zeitbombe der Altersversorgung“
tickt unaufhörlich, und die Gesellschaft
ist darauf jeden Tag
weniger vorbereitet. Wieder zeigt ein
Bericht, dass das staatliche
Rentensystem der USA in großen
Schwierigkeiten steckt. Diesmal stammt
der Report vom renommierten
Hedgefonds-Manager
Bridgewater Associates. Der Studie
zufolge werden die öffentlichen
Pensionsfonds in den kommenden Jahren
aufgrund der fast bei Null liegenden
Zinssätze und der finanziellen
Repression einen jährlichen Ertrag von 4
% oder darunter erzielen. Dies wiederum
würde für 85 % der Rentenfonds innerhalb
von 30 Jahren den
Konkurs bedeuten, warnt die Studie.
Laut Bridgewater besitzen die
öffentlichen Rentensysteme inzwischen zu
investierende
Vermögenswerte in Höhe von nur 3
Billionen Dollar, um Rentenbezüge von 10
Billionen Dollar in den
kommenden Jahrzehnten auszahlen zu
können. Dem Bericht zufolge würden die
Fonds jährliche
Anlagerenditen von etwa 9 % erzielen
müssen, um diese Verbindlichkeiten
erfüllen zu können.
Viele Rentenversicherungen gehen davon
aus, dass sie Jahresrenditen von 7 % bis
8 % erzielen
werden – eine viel zu hoch gesteckte
Erwartung. Aber selbst wenn sie diese
Renditen im besten Fall
erreichen, werden sie laut Bridgewater
vor einem Defizit von 20 % stehen.
Bridgewater hat eine Reihe
unterschiedlicher Marktbedingungen
untersucht und in 80 % der Szenarien
festgestellt, dass die Rentenfonds
innerhalb von 50 Jahren zahlungsunfähig
sein werden.
Aus einem vom Rockefeller Institute of
Government Anfang des Jahres
veröffentlichten Bericht geht
hervor, dass nationale und regionale
staatliche Altersversorgungssysteme vor
erheblichen Problemen
stehen.
„Schlechte Anreize und unzulängliche
Regelungen erlaubten das Entstehen einer
Unterdeckung in der
öffentlichen Altersversorgung“, so die
Studie. „Sie verdecken die wahren Kosten
der Rentenbezüge und
unterstützen eine Unterdeckung, nicht
ausreichende Beitragszahlungen und eine
übermäßige
Risikobereitschaft und verleiten dadurch
Rentenverwalter und staatliche Geldgeber
zu potenziell
destruktiven Mythen und
Missverständnissen.“
Wahrscheinlich werden viele Rentenfonds
mittelfristig insolvent werden, und
diese Krise gewinnt
möglicherweise schneller an Bedeutung,
als die Bridgewater-Studie vermuten
lässt. Der traditionelle Anlagemix der
Rentenfonds aus Aktien und Anleihen wird
in den kommenden Jahren unter Umständen
nicht die erwarteten Renditen bringen,
da viele Aktienmärkte nach den
liquiditätsgetriebenen Anstiegen der
vergangenen Jahre anscheinend
überbewertet sind. Zudem bieten Anleihen
Renditen auf Rekordtiefständen bei
Rekordhöchstpreisen und können in den
kommenden Jahren nur an Wert verlieren.
Rentenrückstellungen in Gold sind
außergewöhnlich niedrig auf
internationaler Ebene, und dennoch
spielt Gold auf lange Sicht eine
wichtige Rolle bei der Erhaltung und
Steigerung von Rentenvermögen.
Die übermäßige Konzentration der
Rentenfonds auf Papiervermögenswerte und
eine fehlende
Diversifizierung sind Rentenberechtigten
in den vergangenen Jahren teuer zu
stehen gekommen. Auch
in den nächsten Jahren wird sich dies
mit ziemlicher Sicherheit fortsetzen.
(Quelle: MM-news 24.04.2014)
Pensionsfonds auf
dem Weg nach oben
Mehrere Jahre lang
enttäuschte die Entwicklung der
Pensionsfonds. Doch das Blatt hat sich
gewendet. Nunmehr prognostizieren
Experten sogar, dass der fünfte
Durchführungsweg die dominierende
Pensionszusage ablösen könnte. Die
Gründung weiterer Pensionsfonds steht
in Aussicht.
Der deutsche Pensionsfonds, der entgegen
der hochgespannten Erwartungen bei
seiner Einführung vor einigen Jahren
bislang ein Schattendasein fristete,
scheint nun doch langsam in Schwung zu
kommen. Lange Zeit dümpelte er wegen der
ungünstigen rechtlichen
Rahmenbedingungen vor sich hin und
spielte in der deutschen bAVLandschaft
so gut wie keine Rolle. Im Bereich der
Entgeltumwandlung konnte er sich
gegen-über Direktversicherung und
Pensionskasse nicht durchsetzen, weil
sein Start genau in die Zeit nach der
schmerzhaften Baisse an der Börse fiel
und sich eine tiefsitzende
Risikoaversion breitmachte. Die
Übertragung von Pensionszusagen
funktionierte wegen der erforderlichen
versicherungsförmigen Garantien in der
Rentenbezugszeit und der damit
verbundenen hohen Liquiditätsabflüsse
ebenfalls nicht.
Doch nach der 7. VAG-Novelle hat sich
das Blatt gewendet. Das belegt der
„Deutsche Pensionsfonds Survey 2007“,
den die Unternehmensberatung Towers
Perrin in diesem Sommer veröffentlichte.
Eine Kernaussage dieser Untersuchung
illustriert, woran die Pensionsfonds vor
allem krankten: Die nicht
ver-sicherungsförmige Leistungszusage,
die erst mit der 7. VAG-Novelle möglich
geworden ist, hat die
versicherungsförmige Leistungszusage,
die es ja schon seit der Einführung des
fünften bAV-Durchführungsweges im Jahr
2002 gibt, nahezu überflügelt.
Auf Unternehmenspensionsfonds wurden
bereits Rentner übertragen
Zu dieser Feststellung gelangten die
Experten von Towers Perrin bei ihrer
Umfrage unter den bestehenden
Gruppenpensionsfonds. Die drei
Unternehmens-pensionsfonds, die bei der
Bafin bislang zugelassen sind, waren
nicht Bestandteil der Studie, da sie
nicht für Dritte geöffnet sind. Aber die
Pensionsfonds von Bosch, Siemens und
Telekom hatten ohnehin nicht die
gleichen Probleme wie die
Gruppenpensionsfonds, weil die
Unternehmen bereits gezielt nennenswerte
Rentnerbestände auf die eigenen
Pensionsfonds übertragen hatten. 16 von
21 Gruppenpensionsfonds nahmen an der
Auswertung teil, einige von ihnen
befanden sich noch in der Aufbauphase,
so dass nur bedingt Aussagen möglich
waren. Im vergangenen Jahr wurden in die
Gruppenpensionsfonds rund 725 Millionen
Euro an Beiträgen eingezahlt. 5.321
Trägerunternehmen sind bislang einem
Pensionsfonds angeschlossen. Die Zahl
der Versorgungsberechtigten beträgt
81.304, wobei Rentner einen Anteil von
15 Prozent ausmachen. Der mit Abstand
größte Gruppenpensionsfonds ist die
Deutsche Pensionsfonds AG (DPAG), ein
Joint Venture der Zurich-Gruppe und der
Deutschen Asset Management. Sie
verbuchte im vergangenen Jahr
Bruttobeiträge in Höhe von 518 Millionen
Euro und liegt damit weit vorn im Feld
der Wettbewerber. Den Sprung in die
Spitzengruppe verdankt die DPAG dem
französischen Konzern Saint-Gobain, der
einen Großteil der bestehenden
Pensionsverpflichtungen seiner deutschen
Tochterunternehmen übertragen hat. Die
Vereinbarung umfasste rund 11.500
Betriebsrentner sowie weitere 2.400
Mitarbeiter mit unverfallbaren
Rentenansprüchen.
Offiziell wurde diese Übertragung vom
Pensionsfonds zwar erst im Februar 2007
bekannt gegeben, aber die Mittel wurden,
wie die Erhebung von Towers Perrin
zeigt, bereits bis zum 31. Dezember 2006
dotiert. DPAG-Vorstand Nikolaus Schmidt-
Narischkin freute sich über den
gelungenen Abschluss, weil der
Pensionsfonds damit auf einen Schlag zu
einem der Marktführer in diesem Segment
geworden ist. Beitragseinnahmen in
dieser Größenordnung können lediglich
noch die Unternehmenspensionsfonds
vorweisen. Die verdienten Bruttobeiträge
der anderen Gruppenpensionsfonds liegen
in der Regel im einstelligen oder
unteren zweistelligen Bereich.
Als Zusageformen der Pensionsfonds sind
am weitesten die Beitragszusage mit
Mindestleistung und die
versicherungsförmige Leistungszusage
verbreitet. Das ist kein Wunder. Diese
beiden Zusagearten waren den
Pensionsfonds in die Wiege gelegt
worden, als sie ab 2002 aufgesetzt
wurden. Die Beitragszusage mit
Mindestleistung dient der Realisierung
des Rechtsanspruches auf
Entgeltumwandlung nach Paragraf 3 Absatz
63 Einkommensteuergesetz. Die
versicherungs-förmige Leistungszusage
sollte ursprünglich der Weg für die
Auslagerung von Pensionszusagen sein.
Neugründungen nutzen vor allem den
Spielraum der 7. VAG-Novelle
Bis auf wenige Ausnahmen haben die
meisten Pensionsfonds diese beiden
Zusageformen in petto. Lediglich der
Ergo Pensionsfonds verfügt nicht über
eine Beitragszusage mit Mindestleistung
und verzichtete damit von vornherein auf
das Geschäft in der Entgeltumwandlung,
was angesichts der Ergebnisse der
Pensionsfonds in diesem bAV-Segment
durchaus zu verschmerzen ist. Der WWK
Pensionsfonds ging genau umgekehrt zu
Werke. Er ließ sich bislang nur eine
Beitragszusage mit Mindestleistung
genehmigen und fokussiert sich damit
ausschließlich auf die
Entgeltumwandlung. Neugründungen von
Pensionsfonds nach der 7. VAG-Novelle
konzentrierten sich, so die Feststellung
von Towers Perrin, vorrangig auf den
Bereich der nicht versicherungsförmigen
Leistungszusage und nutzten damit vor
allem den neuen Spielraum, der mit der
VAG-Novelle geschaffen worden war.
Überraschend große Spreizung bei den
Rentenleistungen
In der Entgeltumwandlung nahmen die
Pensionsfonds im Durchschnitt 4,6
Millionen Euro Beiträge im vergangenen
Jahr ein. Das Engagement fällt aber von
Pensionsfonds zu Pensionsfonds sehr
unterschiedlich aus. Die Spannweite
reicht von zwei Trägerunternehmen und
gerade einmal 78 Anwärtern bis zu 2.501
Unternehmen und 25.434 Anwärtern.
Überraschend groß ist auch die Spreizung
bei den Rentenleistungen. Sie reicht zum
Beispiel bei einem 40-jährigen Mann, der
im Alter von 65 Jahren die Rente
beziehen soll, von 24,13 bis 54,17 Euro
Monatsrente je 10.000 Euro Kapital.
Verantwortlich für die enorme Spannweite
ist der Pensionsfonds von HDI-Gerling,
bei dem Towers Perrin hohe
Sicherheitsabschläge vermutet. Ansonsten
gibt es bei den Rentenleistungen ein
breites Mittelfeld um die
Durchschnittswerte. Zu den Anbietern mit
vergleichsweise hohen Rentenleis-tungen
gehören der Studie zufolge der
Chemie-Pensionsfonds, der
HVB-Pensionsfonds und der Pensionsfonds
der Nürnberger Versicherung.
Obwohl die Gruppenpensionsfonds von
einem aktiven Vertrieb abhängig sind und
zum großen Teil von Versicherern
unterhalten werden, befinden sich die
gezillmerten Angebote eindeutig in der
Unterzahl. 88 der Pensionsfonds bieten
ungezillmerte Beitragszusagen mit
Mindestleistung an, 13 Prozent
gezillmerte und 13 Prozent
teilgezillmerte. Aus dem Umstand, dass
Mehrfachnennungen in der Umfrage möglich
waren und die Gesamtsumme über 100
Prozent liegt, ergibt sich Folgendes:
Einige Pensionsfonds fahren zweigleisig
und haben neben der ungezillmerten
Tarifvariante auch noch eine gezillmerte
parat, um dem Vertrieb gegebenenfalls
ein Stück entgegenzukommen.
Fest steht aber eines: Die Pensionsfonds
sind in puncto Vertriebsvergütung schon
ein ganzes Stück weiter als andere
bAV-Durchführungswege und haben auf
Urteile, zum Beispiel vom Arbeitsgericht
Stuttgart, reagiert, mit denen die
bisherige Kostenkalkulation der
Versicherer kritisiert worden war. Die
Zahlen zur versicherungsförmigen
Leistungszusage für den Past Service,
also für die Sicherstellung bereits
erworbener Rentenansprüche, spiegeln den
geringen Erfolg dieser Variante für die
Ausfinanzierung von Pensionszusagen
wider. Sie lief noch schlechter als die
Entgeltumwandlung und wurde wegen der
hohen Liquiditätsabflüsse von den
Unternehmen nur sehr wenig genutzt. Das
höchste Beitragsvolumen eines
versicherungsförmigen Pensionsplanes lag
zum Stichtag 31. 12. 2006 bei lediglich
19 Millionen Euro. Im Durchschnitt aller
Pensionsfonds ermittelte Towers Perrin
für diese Zusageart sieben Millionen
Euro Beitragsvolumen. Die aktuelle
Beratungspraxis zeige jedoch einen
leichten Wandel. So wird besonders von
mittelständischen Unternehmen eine
steigende Nachfrage nach versicherungs-
förmigen Garantien beobachtet. Vor allem
Versorgungsregelungen für Führungskräfte
werden wegen der vollständigen
Ausfinanzierung zunehmend über diesen
Weg geregelt.
Die Zukunft gehört den nicht
versicherungsförmigen Zusagen?
Dabei müssen die Trägerunternehmen
aber mit erheblichen Unterschieden bei
den erforderlichen Einmalbeiträgen zur
Ausfinanzierung der Renten rechnen. Um
eine Monatsrente von 1.000 Euro für
einen Mann im Alter von 65 Jahren
auszufinanzieren, verlangt der
günstigste Anbieter 215.242 Euro, der
teuerste 277.043 Euro. Bei einer
vergleichbaren Konstellation für eine
Frau fällt die Spannweite noch größer
aus und reicht von 205.061 Euro bis
275.292 Euro. Als Top- Unternehmen
werden R+V, AMB Generali, HVB,
Chemie-Pensionsfonds und Ergo
Pensionsfonds genannt. Einen
Pensionsplan für den Future-Service in
Form einer reinen Leistungszusage bieten
lediglich zehn der untersuchten 16
Pensionsfonds an. Die Zukunft gehört
aber ohne Frage den nicht
versicherungs-förmigen Leistungszusagen.
Damit sind auch in der Rentenphase keine
versicherungsförmigen Garantien mehr
erforderlich. Die
Versorgungsverpflichtungen können daher
im Pensionsfonds mit Mitteln finanziert
werden, deren Umfang etwa der
Pensionsverpflichtung nach
internationaler Bewertung entspricht.
Laut Pensionsfondsstudie liegt die
Initialdotierung bei einem nicht
versicherungsförmigen Pensionsplan rund
30 Prozent unter dem Betrag, der für
eine vergleichbare versicherungsförmige
Leistung erforderlich wäre. Dabei werden
in der Regel keine Versicherungsprodukte
hinterlegt, sondern die Pensionsfonds
verfolgen verschiedene andere
Anlagekonzepte. Für Beitragsvolumina bis
zu zehn Millionen Euro kommen in der
Regel Standardfondslösungen zur
Anwendung, über die die Pensionsfonds in
unterschiedlicher Zahl verfügen.
Vereinzelt sind auch Life-Cycle-Modelle
anzutreffen, bei denen eine individuelle
Asset-Allokation in Abhängigkeit der
versorgungsberechtigten Personen
stattfindet.
Bei ausreichend hohen Volumina
besteht freie Wahl der Assets
Sind die Beitragsvolumina ausreichend
hoch, gewähren die Pensionsfonds eine
vollständig freie Wahl der Assets. Neben
Fonds aus der eigenen
Unternehmens-anlage können dann auch
Gebäude oder schon bestehende
Rückdeckungsversicherungen integriert
werden. Derzeit bieten zwölf der
untersuchten Pensions-fonds einen
Pensionsplan mit nicht
versicherungsförmiger Leistungszusage
für die Übernahme von bereits erworbenen
Anwartschaften (Past Service) an. Elf
halten diese Lösung auch für den Future
Service parat. Die erheblichen
Verbesserungen bei der Auslagerung
demonstrieren auch die absoluten
Beträge, die für die Ausfinanzierung von
den Unternehmen aufgebracht werden
müssen. Für den untersuchten
Beispielfall, ein Mann im Alter von 65
Jahren, 1.000 Euro Monatsrente, sind im
Durchschnitt aller untersuchten
Pensionsfonds 180.828 Euro Einmalbeitrag
erforderlich. Bei der
versicherungsförmigen Leistungszusage
betrugen die Aufwendungen im
Durchschnitt 257.799 Euro. Ein nicht zu
unterschätzendes Problem bei der
Auslagerung von Pensionszusagen ist die
ausgesprochen große Vielfalt der
einzelnen Versorgungspläne, häufig sogar
auf der Ebene des einzelnen
Unternehmens. Das erschwert die
Auslagerung erheblich. Aus diesem Grund
ist es auch maßgeblich, ob sämtliche
Zusagegestaltungsmodelle für eine
Alters-, Hinterbliebenen- und
Invalidenrente durch den Pensionsplan
übernommen werden können. 91 Prozent der
befragten Pensionsfonds beantworteten
diese Frage mit ja und sichern eine
Abbildung der zu überführenden
Pensionszusage 1:1 im Pensionsplan zu.
Neun Prozent machten mehr oder weniger
große Einschränkungen.
Es wird weitere Gründungen von
Gruppenpensionsfonds geben
Auch in der Übernahme von schon
bestehenden Rückdeckungsversicherungen
und sonstiger Assets, wie Immobilien,
Wertpapiere und Fonds, unterscheiden
sich die Pensionsfonds. 70 Prozent sehen
sich dazu in der Lage. 30 Prozent
winkten bei dieser Frage ab. In der
Praxis werden die Pensionsfonds und die
bAV-Consultants aber häufig auf
bestehende Rückdeckungsversicherungen
stoßen, gerade bei der Versorgung von
Gesellschafter-Geschäftsführern und
Vorständen ist das der Fall.
Pensionsfonds, die diese Verträge
übernehmen, sind damit klar im Vorteil.
Nach Meinung von Jürgen Helfen,
Principal bei Towers Perrin in
Frankfurt, haben Pensionsfonds nach den
Veränderungen durch die 7. VAG-Novelle
inzwischen durchaus das Potenzial,
mittelfristig die derzeit noch
dominierende Direktzusage als primären
Durchführungsweg abzulösen. „Es wird
weitere Neugründungen von
Gruppenpensionsfonds in Deutschland
geben, jedoch nimmt die Dynamik ab“,
prognostiziert der Experte von Towers
Perrin. Er sagt den Gruppenpensionsfonds
im Rahmen des Transformationsgeschäftes
aber einen erheblichen Zulauf voraus.
„Das hier in Deutschland investierte
Volumen wird sich bis 2009
vervielfachen, mindestens aber
verdoppeln.“ Jürgen Helfen rechnet
zugleich mit der Gründung von
Pensionsfonds im Ausland, zum Beispiel
in Liechtenstein. „Der Grund dafür sind
günstige finanzrechtliche
Rahmenbedingungen und liberalere
Regelungen zur Nachschussverpflichtung
des Arbeitgebers.“
LV 1871 ging als erster Anbieter nach
Liechtenstein
Als erstes Unternehmen hat die
Münchener Versicherung LV 1871 den Weg
ins Ausland genommen. Sie hatte zu
Anfang des Jahres die Gründung eines
Pensionsfonds in Liechtenstein bekannt
gegeben und zeigt sich bislang ganz
zufrieden mit dieser Entscheidung. Ende
August wurde für die ersten neun
Trägerunternehmen das
Notifikationsverfahren der Europäischen
Union abgeschlossen. Dabei handelt es
sich um ein Anmeldeverfahren gemäß
Artikel 20 der
EU-Pensionsfondsrichtlinie. Die LV 1871
Pensionsfonds AG mit Sitz im
liechtensteinischen Vaduz erhielt damit
die Genehmigung, Trägerin einer in
Deutschland zugelassenen Einrichtung der
betrieblichen Altersversorgung zu sein
und ihre grenzüberschreitende Tätigkeit
aufzunehmen. Diese neun Unternehmen, so
berichtet Martin Großmann, Mitglied der
Geschäftsführerleitung der LV 1871
Pensionsfonds AG, zahlen zusammen ein
Beitragsvolumen von 3,2 Millionen Euro.
„Angesichts dieser Zahlen sind wir mit
der Entwicklung des LV 1871
Pensionsfonds mehr als zufrieden“, meint
Großmann. Außerdem werde aufgrund der
bereits erfolgten Anbahnungen noch ein
starkes Jahresendgeschäft erwartet.
Interessant dabei: Einige der
Unternehmen haben die Variante
„Garantie“ gewählt, bei der vom
Pensionsfonds eine versicherungsförmige
Garantie für die Leistungen übernommen
wird. Allerdings zu Liechtensteiner
Konditionen: Der Pensionsfonds darf mit
drei Prozent kalkulieren, wodurch die
Zahlungen des Arbeitgebers niedriger
ausfallen als bei einer
versicherungsförmigen Leistungszusage,
die von einem deutschen Pensionsfonds
übernommen wird. In der Variante
„Dynamik“ werden die Leistungen des
Pensionsfonds nicht garantiert und mit
einem Rechnungszins von fünf Prozent
kalkuliert. Auch das dürfte etwas über
den Werten der Pensionsfonds in
Deutschland für die nicht
versicherungsförmige Zusage liegen.
Außerdem sind die Instrumente eines
Pensionsfonds mit Sitz in Liechtenstein
für die Behebung einer Unterdeckung
wesentlich flexibler. In Deutschland
verlangt die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ein sehr
strenges Regime bei der Beseitigung von
auftretenden Unterdeckungen, wodurch die
Freiheiten bei der Kapitalanlage für die
nicht versicherungsförmige
Leistungszusage wieder ein wenig
beschränkt werden.
Die Erfahrungen der LV 1871 stützen die
Vermutung von Towers Perrin, dass sich
weitere Pensionsfonds im Ausland
ansiedeln werden. Dabei wird es sich
nicht nur um Gruppenpensionsfonds wie im
Fall der LV 1871 handeln, sondern ebenso
um Unternehmenspensionsfonds, zum
Beispiel von international agierenden
deutschen Konzernen.
Jürgen Helfen vermutet ohnehin, dass die
Zahl der Pensionsfonds weiter zunehmen
wird. Vor allem Unternehmen im Dax und
im MDax kommen seiner Meinung nach dafür
in Frage. „Die Zahl der
Unternehmenspensionsfonds wird bis 2009
auf mindestens zehn ansteigen.“ Das wäre
eine Verdreifachung der aktuellen Zahl.
Dieser Trend lässt sich auch im Gespräch
mit anderen Consultants erhärten, die
einräumen, mit einer Reihe von größeren
Unternehmen wegen der Gründung eines
Pensionsfonds in Verbindung zu stehen,
ohne allerdings bereits Namen zu nennen.
Trotz des Aufschwungs bei den
Pensionsfonds ist ein Problem aber nach
wie vor nur unbefriedigend gelöst: die
Finanzierung künftiger Anwartschaften,
der sogenannte Future Service. Die
Übertragung des Future Service auf
Pensionsfonds spielt wegen steuerlicher
Restriktionen eine untergeordnete Rolle.
Laufende Beiträge dürfen lediglich bis
maximal vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 Euro
steuerfrei in den Pensionsfonds
eingebracht werden. Dieser Rahmen reicht
in der Regel für die Ausfinanzierung
nicht aus. ·
Der Gesetzgeber geht von falschen
Annahmen aus
Aber es gibt noch ein anderes
Ärgernis. Die Unternehmen hebeln den
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
aus, wenn sie den Paragrafen 3, Absatz
63 Einkommensteuergesetz für die
Finanzierung des Future Service nutzen.
Laut Gesetz geht der Arbeitgeberbeitrag
vor. Schöpft das Unternehmen den
Spielraum nach Paragraf 3 Absatz 63 aus,
würde die Entgeltumwandlung
lohnsteuerpflichtig. Das geht natürlich
nicht. Also bleibt nur die Kopplung mit
einer Unterstützungskasse. Damit muss
das Unternehmen zwei Durchführungswege
vorhalten, obwohl es mit der Auslagerung
auf den Pensionsfonds eine Vereinfachung
der betrieblichen Altersversorgung
erreichen wollte. Die Pensionsfonds
wissen um dieses Dilemma und bieten
häufig zugleich eine UKassenlösung mit
an, damit zumindest kein weiterer
Ansprechpartner ins Spiel kommt. 81
Prozent der von Towers Perrin befragten
Pensionsfonds verfügen über eine
Unterstützungskasse. Trotz dieser
Dienstleistung bleibt diese gesetzlich
verordnete Zwangs-ehe von Pensionsfonds
und U-Kasse problematisch, denn beide
Wege passen systematisch nur schlecht
zusammen: Auf der einen Seite 4,25
Prozent Verzinsung mit Heubeck-
Sterbetafel, auf der anderen Seite 2,25
Prozent mit DAV-Sterbetafel. Der eine
Durchführungsweg gehört in die
Bilanzwelt von IAS und IFRS, der andere
in die Welt des HGB. Die Vorstände der
Pensionsfonds sähen es daher gern, wenn
auch für den Future Service eine bessere
Lösung gefunden würde.
Quelle: portfolio international, Klaus
Morgenstern, Oktober 2007