Carespektive wandte sich mit ‚Stiftungsrente auf dem Weg’ an..

..sozialwirtschaftliche Institutionen und Stiftungen, die in Verantwortung ihrer Mitarbeiterschaft gegenüber mittel-und langfristig flexible Versorgungswerke mit „Carespektive“ entwickeln wollen und damit auch gesamtgesellschaftlich langfristig für eine 'Solidarische Alterssicherung'perspektivisch Sorge tragen“. Ausgangsbasis einer solchen Zusammenarbeit ist die Überzeugung, dass künftige Altersversorgung heute neu organisiert werden muß.

Sowohl die vom Gesetzgeber definierten klassischen Durchführungswege Betrieblicher Altersversorgung wie auch der Trend zu Betrieblicher Vorsorge mit Zeitwertkonten basieren auf privatwirtschaftlich kalkulierten Lebens-, Renten-, Krankenversicherungs-und Geldanlageprodukten.

Dies bedeutet veränderte Rahmenbedingungen: die Solidargemeinschaft wird in dem sog. Umlageverfahren der Sozialversicherung sowie der öffentlichen und kirchlichen Zusatzversorgung immer mehr durch die sog. Kapitaldeckung ergänzt; die Umlagesysteme werden immer mehr geschwächt. Eine gravierende Ursache dieser Entwicklung ist der massive Druck hin zu Dumpinglöhnen bei gleichzeitiger Anhebung der Bemessungsgrößen der GRV: dadurch sinken die umlagefinanzierten Rentenanwartschaften nachhaltig. Der Kapitalmarkt nimmt  zunehmend Einfluß auf alle neuen Vorsorgelösungen da die Umlagesysteme weiter geschwächt werden. 

Spezielle Dienstleister für die Sozialwirtschaft wie ‚Carespektive’ arbeiten mit Unternehmensberatungen, Finanzdienstleistern, Steuerberatern und Rechtsanwälten an Altersvorsorgelösungen, die den individuellen Anforderungen sozialwirtschaftlicher Arbeitgeber und Stiftungen unter diesen neuen Rahmenbedingungen gerecht werden sollten.

Der Ansatz von ‚Carespektive’ lag in dem Bestreben begründet, gemeinsam mit sozialverantwortlichen Arbeitgebern, deren Vorsorgelösungen mit Solidarformen tragfähig aber ebenso flexibel für eine arbeitsplatzsichernde Zukunft neu auszugestalten. Die zukunftsfähige Verknüpfung unterschiedlicher Umlagesysteme mit der GRV zu einer Gesamtversorgung wird allerdings durch den Trend zur Kapitaldeckung zunehmend vernachlässigt. Als Negativbeispiel wäre hier die sog. Riesterrente zu nennen, die einzig und allein durch Steuersubventionen dem 'Riestersparer' einen Anreiz bietet.    

Betriebliche Vorsorge neu organisieren -flexible Arbeitszeitmodelle

Das in der öffentlichen Diskussion angeführte Argument der steigenden Lebenserwartung als Grund für nachhaltig-tiefgreifende Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung entpuppt sich zunehmend als Vorwand um den Bürger über die 'suggsessive Abwertung von Rentenanwartschaften' hinwegzutäuschen. Dem Bürger wird eingeredet es gäbe einen Engpass im System den man nur beheben könnte wenn der Gürtel in der GRV 'enger' geschnallt würde: eine 'Weiterung', also Verpflichtung in der Gesetzlichen Rente für privilegierte Gutververdiener ist längst überfällig (Stichwort: Bürgerversicherung). Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen sinken rechnerisch enorm die Arbeitslosenzahlen. Die Arbeitslosenversicherung würde sinken und die Rentenversicherung um den Betrag angehoben. Immer wieder wird auch in der öffentlichen Diskussion die Verlängerung der Lebensarbeitszeit gefordert. Wer nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter 67 arbeiten will oder es nicht kann, muss Vorsorge treffen.

Länger leben, flexibler arbeiten - Betriebliche Vorsorge durch Zeitwertkonten;

Das Prinzip: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Einrichtung eines Zeitkontos in Form eines Vorruhestandskontos. Der Arbeitnehmer baut während seines Arbeitslebens auf diesem Konto ein Wertguthaben auf, um damit später seinen Vorruhestand zu finanzieren.

Der Zeitpunkt des Vorruhestands kann flexibel gewählt werden. Wird das Wertguthaben nicht oder nur teilweise für den Vorruhestand verwendet, kann das Guthaben in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Das Wertguthaben auf dem Vorruhestandskonto, einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben, werden rückgedeckt und somit vor einer Insolvenz gesichert.

Das Bedürfnis nach flexiblen Vorruhestandsregelungen besteht sowohl bei Arbeitgebern wie auch bei Arbeitnehmern. Dem Arbeitgeber ist daran gelegen, die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter durch flexible Vorruhestandsregelungen zu erhalten und an innerbetriebliche Bedürfnisse anzupassen.

Zeitwertkontenmodelle werden auch in Tarifverträgen verankert. Immer mehr Unternehmen setzen auf flexible Arbeitszeitmodelle und Altersteilzeit.

Steuerfreies Ansparen durch Wertkonten - Wertkonto ergänzt Pensionszusage Besonders für Leitende Angestellte bieten Lebensarbeitszeitkonten/Wertkonten große Vorteile, weil sie in der Regel keine Überstundenvergütungen erhalten. Wertkonten sind nicht an das starre Regelwerk der Betrieblichen Altersversorgung gebunden. Mit dem Einbringen können variable Gehaltsanteile, Sonderzahlungen oder Tantiemen für vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunfts-und Alterssicherung oder Freizeitausgleich genutzt werden. Selbst bei vorzeitiger Auszahlung sind Lebensarbeitszeitkonten dank der Fünftelregelung des § 34 EStG immer noch steuerlich privilegiert.

Einzahlungen in ein Wertkonto sind nach heutiger Rechtslage im Gegensatz zur ‚Entgeltumwandlung der reinen BAV’ auch über 2008 hinaus nicht nur steuer-und sozialabgabenfrei, sondern es gibt auch keine Höchstgrenzen.

Selbst für geschäftsführende Gesellschafter wäre im Regelfall ein Wertkonto einzusetzen und ggf. bestehende Pensionszusagen auszulagern, um überhöhte Bilanzrückstellungen zu vermeiden. Mit der Einführung von Langzeitkonten wird nicht nur eine bedarfsgerechtere Auslastung von Mitarbeitern und Betriebsmitteln gewährleistet. Insbesondere für die Zeit nach Wegfall der Altersteilzeitregelung (ab dem Jahr 2009) besteht damit ein personalpolitisches Instrument für ruhestandsnahe Freistellungen.

Langzeitkonten als quasi „sechster Durchführungsweg“ der betrieblichen Altersversorgung eröffnet auch eine flexible Nutzung bereits vor Alter 60 Jahre.

www.Carespektive.de 2012
Quelle: Absätze 8-12 aus Zeitschrift „Perspektive 11-12/2005“ des Verbandes angestellter Führungskräfte

 

 
 
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