Carespektive - Infothek

Wollen Sie eine Stiftung gründen?

  • Den Zweck der Stiftung festlegen.
  • Die Höhe des Vermögens, das der Stiftung zur Verfügung gestellt werden soll, bestimmen.
  • Die Stiftungssatzung vom Experten erstellen lassen.
  • Die Stiftung durch Unterschreiben des Stiftungsgeschäfts (§ 80 BGB, § 5 StiftG NW) errichten.
  • Das Vermögen auf ein gesondertes Bankkonto der Stiftung übertragen.
  • Die Satzung bei der Anerkennungsbehörde bzw. beim Finanzamt einreichen mit der Bitte um Zuteilung einer Steuernummer und der Vorläufigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung.
  • Mit der Umsetzung des Stiftungszwecks kann begonnen werden.

o Welche Zwecke kann eine Stiftung verfolgen?

o Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten?

o Wer kann stiften?

o Welchen Namen kann die Stiftung tragen?

o Kann ich mich als Stifter auch selbst in meiner Stiftung engagieren?

o Welche steuerlichen Aspekte habe ich zu beachten?

o Ist es schwer, eine Stiftung zu führen?

o Ist eine Stiftungssatzung kompliziert?

o Benötige ich zur Stiftungserrichtung einen Notar?

o Wann sollte ich meine Stiftung errichten?

o Welchen Zeitaufwand erfordert die Führung einer Stiftung?

o Welche Vorteile bietet eine Stiftungsgründung?

o Alternativen zur Stiftung? – Verein – Zustiftung Stiftungsfonds

o Muß ich bei einer Gründung zu Lebzeiten mein ganzes Vermögen in die Stiftung einbringen?

o Vermögensverwaltung für Stiftungen

o Controlling von Vermögensverwaltung

Welche Zwecke kann eine Stiftung verfolgen?

Die Zwecke werden vom Stifter vorgegeben, hier gilt die Devise: Es ist praktisch alles möglich, was der Stifter wünscht. Er kann sich um den Tierschutz kümmern, um die Umwelt, um die wissenschaftliche Forschung, um den Denkmalschutz, die Musik, die Literatur etc. Mit seinem Stiftungszweck schreibt der Stifter seine individuelle Biographie fort.

Wieviel Kapital muß ich meiner Stiftung zur Verfügung stellen?

Die Kapitalausstattung ist abhängig von dem Zweck, den die Stiftung verfolgen soll. Kinder, denen der Ertrag von 1.000 Euro aus einer 25.000EuroStiftung in Form von neuem Spielzeug zugute kommt, werden sich jedes Jahr aufs neue darüber freuen. Soll jedoch die Grundlagenforschung zur Bekämpfung einer bestimmten Krankheit unterstützt werden, so ist ein wesentlich höheres Kapital notwendig. Konsequenterweise muß der Zweck mit den für die Stiftung gestellten Mitteln im Einklang stehen.

Bleibt bei einer Stiftung das eingebrachte Kapital erhalten?

Ja! Der Kapitalerhalt ist das wesentliche Kriterium einer Stiftung. Werden Vermögenswerte auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, bleiben diese Werte ungeschmälert bewahrt. Es fallen weder Erbschaftnoch Schenkungsteuern an. Die Stiftungszwecke werden Dank der jährlichen Erträge erfüllt.

Wer kann stiften?

Jedermann kann stiften. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Stifter, auch schon in jüngeren Jahren, schaffen mit einer Stiftung eine wertvolle Lebensaufgabe, die sie mit Engagement gestalten. Oft wird das Instrument der Stiftung auch genutzt, um den eigenen Nachlaß zu regeln. Entweder sind keine Erben vorhanden, oder die vorhanden Erben sollen nicht bedacht werden. In diesen Fällen bietet sich vielfach die Stiftung als Instrument der Nachlaßregelung an.

Welchen Namen kann die Stiftung tragen?

Der Stifter kann, wenn er es wünscht, der Stiftung seinen Namen geben. Hierdurch kann der Stifter auch für die nächsten Generationen die Stiftung mit seinem speziellen Gütesiegel versehen. Zahlreich sind auch die Fälle, in denen im Stiftungsnamen der Stiftungszweck zum Ausdruck gebracht wird.

Kann ich mich als Stifter auch selbst in meiner Stiftung engagieren?

Ja, nicht ohne Grund werden derzeit die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten bestimmt der Stifter selbst. Häufig möchte er sich auf die Realisierung des Stiftungzweckes konzentrieren, die Verwaltungsarbeit wird dann delegiert, zum Beispiel an professionelle Partner wie die Deutsche Stiftungsagentur.

Welche steuerlichen Aspekte habe ich zu beachten?

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützige anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkungund Erbschaftsteuer. Somit kann das Vermögen ungeschmälert übertragen werden. Die Erträge, die die Stiftung in Zukunft erzielt, sind von allen Steuern befreit. Das Vermögen steht dem Stiftungszweck zur vollen Verfügung. Im Hinblick auf die Einkommensteuer hat der Stifter die Möglichkeit neben der bekannten Spendenregelung , einmalig bei Stiftungsgründung einen Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu 307.000 Euro steuerlich geltend zu machen sowie alljährlich einen Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu 20.450 Euro.

Ist es schwer, eine Stiftung zu führen?

Die Führung einer Stiftung kann mit der eines Vereins verglichen werden. Details, die zu beachten sind, können entweder der einschlägigen Literatur entnommen oder durch Zuhilfenahme eines Fachmannes geklärt werden. Darüber hinaus hat jeder Stifter die Möglichkeit, die Verwaltung seiner Stiftung z.B. an die Deutsche Stiftungsagentur zu delegieren.

Ist eine Stiftungssatzung kompliziert?

Ja und Nein. Generell ist es jedermann möglich, in Eigenregie eine Satzung zu erstellen. Die Einarbeitung kostet allerdings entsprechend Zeit und Energie. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, entsprechende Beraterund Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Benötige ich zur Stiftungserrichtung einen Notar?

Nein. Das Stiftungsgeschäft sowie die Satzung werden einfach bei der zuständigen Anerkennungsbehörde bzw. beim Finanzamt eingereicht. Dennoch ist in vielen Fällen der Rat eines Experten zu empfehlen. Bei der Deutschen Stiftungsagentur kann zum Beispiel die entsprechende Beratung abgerufen werden. Im Rahmen ihres Netzwerkes, dem ausschließlich erfahrene Stiftungsexperten angehören, kann die Agentur auf alle Anfragen entsprechend reagieren.

Wann sollte ich meine Stiftung errichten?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Stiftungsgründung von Todes wegen sowie die Stiftungsgründung zu Lebzeiten. Die Errichtung zu Lebzeiten ist seit einiger Zeit im Trend, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet: Zum einen kann der Stifter die Erfolge seiner Stiftung zu Lebzeiten genießen, zum anderen kann er die Stiftungsarbeit kontrollieren und beeinflußen und gegebenenfalls nachbessern. Alternativ ist es auch möglich, eine Stiftung durch Testament zu errichten.

Welchen Zeitaufwand erfordert die Führung einer Stiftung?

Der notwendige Zeitaufwand ist abhängig vom Stiftungszweck. Unterstützt die Stiftung mit den Erträgen eine gemeinnützige Organisation, so reduziert sich die Stiftungsarbeit auf ein Minimum von ein paar Tagen Arbeit im Jahr. Organisiert die Stiftung jedoch z.B. eine Preisverleihung, vergibt sie Stipendien oder realisiert sie eigene Naturschutzprojekte, so ist der Zeitaufwand entsprechend höher.

Welche Vorteile bietet eine Stiftungsgründung?

Die Vorteile sind zahlreich: Angefangen bei dem guten Gefühl, ein sinnvolles Lebenswerk zu hinterlassen, über den Erhalt des eigenen Namens und der über Jahrzehnte erworbenen Vermögenswerte, bis hin zu steuerlichen Vorteilen. In diesem Zusammenhang ist auch die Drittellösung zu erwähnen: Derzufolge ist es dem Stifter erlaubt, ein Drittel der jährlichen Erträge für sich und die nächsten Angehörigen zu verwenden.

Alternativen zur Stiftung? – Verein – Zustiftung – Stiftungsfonds

Ihre Idee braucht zur vollen Entfaltung ein passendes Gewand. Eine eigene Stiftung ist aber nicht unter allen Umständen die beste Lösung. Bevor Sie sich also endgültig für die Gründung einer Stiftung entscheiden, sollten Sie überprüfen, ob eine andere Möglichkeit, gemeinnützig tätig zu werden, nicht besser zu Ihrem Profil passt.

Sie sollten in jedem Fall über eine Alternative zur Stiftung nachdenken, wenn Sie nicht mehr als 50.000 Euro investieren können oder wollen.

Die Verwaltung und Organisation einer Stiftung sowie deren Arbeit benötigen finanzielle Mittel. Ein Jahresertrag von 2500 Euro diese entspricht einem Zinsertrag von 5 Prozent aus 50.000 Eurobildet aller Erfahrung nach das untere Limit für eine funktionsfähige Stiftungsarbeit.

wenn Sie in partizipativen Strukturen arbeiten möchten.

Bei der Stiftung sind die Organe dauerhaft an den Stiftungszweck gebunden, also an den ursprünglichen Stifterwillen, wie der in der Satzung Ausdruck gefunden hat. Die Organe führen diesen Willen auch nach dem Tod des Stifters unveränderlich aus. Da die Stiftung keine Mitglieder und keine Gesellschafter hat, sind Inhalte und Ziele einer demokratischen Veränderung entzogen.

wenn Sie den zeitlichen und persönlichen Aufwand so gering wie möglich halten wollen oder müssen.

Eine Stiftung ist mit dem Stifter sehr eng verbünden. Der Stifter gibt ihr durch die Satzung und durch seinen persönlichen Einsatz ihr besonderes Gepräge. Das persönliche Engagement des Stifters ermöglicht ihm, schon zu Lebzeiten die Wirksamkeit seiner Stiftung zu prüfen, zu entscheiden, ob die Realisierung seinen ursprünglichen ideen gerecht wird, die Zweckmäßigkeit und Effizienz seinr Stiftung überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen oder (bei der treuhänderischen Stiftung) mit dem Treuhänder der Stiftung entsprechende Veränderungen zu besprechen.

Die Möglichkeit, sich persönlich intensiv in die Arbeit einbringen zu können, stellt einen ganz wesentlichen Vorteil einer Stiftung dar. Falls Sie diese Möglichkeiten nicht wahrnehmen können oder wollen, gibt es folgende Alternativen zur Gründung einer gemeinnützigen Stiftung:

Der Verein

Der Verein ist eine Organisationsform, bei der Gleichgesinnte oder Betroffene sich gemeinsam Ziele setzen und diese vereint erreichen. Ein Verein bindet Menschen an die Vereinsidee, indem er sie als Mitglieder einbezieht. Hier liegt der grundlegende Unterschied zur Stiftung: Die Mitglieder können gemeinsam den Vereinszweck ändern oder den Verein wieder auflösen. Aufgrund dieser demokratischen Strukturen stellt der Verein in Bezug auf Flexibilität und Anpassungsfähigkeit eine ideale Alternative zur Stiftung dar. Oftmals wird ein Verein als als Verläufer einer Stiftung gegründet. Mit geringen Mitteln kann so zunächst die "Markttauglichkeit" der Stiftungsidee getestet werden.

Der Verein kann besonders dann interessant sein, wenn das Grundkapital deutlich unter 50.000 Euro liegt Denn ein Verein benötigt kein Mindestkapital. Er finanziert seine Arbeit nämlich nicht durch Kapitalerträge, sondern durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Getragen wird ein Verein durch das zumeist ehrenamtliche Engagement seiner Mitglieder. Ein Verein kann grundsätzlich die gleichen Ziele und Zwecke verfolgen wie eine Stiftung. Allerdings darf er, anders als die Stiftung, nur in geringerem Umfang Rücklagen bilden, so dass die Kontinuität des Vereins stärker von den Mitgliedsbeiträgen geprägt ist.

Die Zustiftung

Durch eine Zustiftung wird das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Grundstockvermögen dieser Stiftung zu und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dann dazu bei, die Erträge einer bestehenden Stiftung nachhaltig zu vergrößern. Der Zustifter sucht sich eine Stiftung aus, die seinen Vorstellung entspricht und die Zustiftungen in ihrer Satzung zulässt. Dieser stiftet er sein Vermögen zu. Dabei kann der Zustifter zwar keinen Einfluss auf die Satzung einer bestehenden Stiftung nehmne, aber er kann sicher sein, dass sie sich auch nicht mehr ohne weiteres verändert. Somit ist die Kontinuität seines Beitrags gewährleistet. Vermögensverwaltung und Stiftungsarbeit liegen ganz in den Händen der Stiftung, der er zugestiftet hat. Die Zustiftung bietet sich daher besonders dann an, wenn der Aufwand für das gemeinnützige Engagement gering, der Effekt aber nachhaltig sein soll. Als Zustiftung ist grundsätzlich jeder Beitrag ausreichend und willkommen. Manche Stiftungen akzeptieren Zustiftungen erst ab einer bestimmten Höhe, räumen dafür aber zum Teil Mitwirkungsund Mitsprachemöglichkeiten bei der Projektauswahl ein. Sie sollten aber nicht versuchen, sich auf diese Weise in eine fremde Stiftung >>einzukaufen<<. Wenn Sie eigene Vorstellungen gestaltend umsetzen wollen, sollten Sie eine eigene Stiftung gründen.

Stiftungsfonds (Themenfonds)

Wenn Sie keine eigene Stiftung gründen, aber ein Thema oder Projekt, das Ihnen am Herzen liegt, langfristig gezielt fördern wollen, können sog. Stiftungsoder Themenfonds für Sie interessant sein. Manche Stiftungen bieten an, einen Teil ihrer Mittel für bestimmte Zwecke zu reservieren. In diese Fonds können Sie einfach einzahlen. So gibt es zum Beispiel Ausbildungsoder Jugendfonds. Es ist aber auch denkbar, dass eine Stiftung für Sie einen neuen Fonds einrichtet, bei dem Sie den Zweck selbst bestimmen. Das wird in der Regel erst ab einer bestimmten Größenordnung möglich sein, die die Stiftung festlegt, um effizient wirtschaften zu können. Stiftungsoder Themenfonds sind der unselbständigen Stiftung äußerlich ähnlich, haben aber keine eigenen Gremien. Sie gehören zum Vermögen der Stiftung, werden jedoch getrennt erfasst. Steuerlich gesehen handelt es sich um eine (zweckgebundene) Spende. Die steuerrechtliche 307.000EuroRegelung für Stifter ist daher nicht anwendbar.

(Alternativen zur Stiftung – Stand 09/2005 > Quelle: Petra Meyer, Christian Meyn, Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Planen Gründen Recht und Steuern. Gütersloh 2003, S. 20 ff.)

Muß ich bei einer Gründung zu Lebzeiten mein ganzes Vermögen in die Stiftung einbringen?

Ein ganz klares "Nein!". Es ist ratsam, mit einem kleineren Betrag zu beginnen, z.B. mit 50.000 oder 100.000 Euro. Man spricht in diesem Fall von der "Verprobung" der Stiftung. Sofern der Stifter dann mit der Arbeit seiner Stiftung zufrieden ist und die guten Wirkungen sieht, wird er in der Regel der Stiftung weitere Mittel zukommen lassen.

Vermögensverwaltung für Stiftungen

Bei der Beratung von werteorientierten Institutionen und Stiftungen begegnet man häufig dem Wunsch nach einem Finanzkonzept, das auf ethischen Grundsätzen basiert. Bei der Umsetzung steht dann die Berücksichtigung der ethischökologischen Verträglichkeit des Produktes oftmals im Vordergrund.

Zum Beispiel bieten die Mitgliedschaften in ´CRIC e.V.´ und dem ´Forum nachhaltige Geldanlagen´ eine gute Plattform zum Austausch und der Vertiefung von Wissen in diesem speziellen Bereich.

Ansatzpunkt: Nur die wirklich abgestimmten Beratungsinhalte

für kirchliche Einrichtungen und Stiftungen lösen die

Herausforderungen des Wandels auf Dauer.

Im besonderen gilt dieses wie folgt für:

Gemeinschaften und Ordenshäuser

Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten wie Herkunft und  Nachwuchssituation

Gestaltung der Geldund Kapitalanlage in Anlehnung an das christliche Grundverständnis wie z.B. Schöpfungsbewahrung sowie den Schutz und die Wahrung der Menschenrechte

Versorgungskonzepte innerhalb der Gemeinschaften, etwa als Ergänzung oder Ersatz gesetzlicher Absicherungssysteme

Stiftungen

Geldund Kapitalanlage unter Berücksichtigung der besonderen Belange wie etwa der Satzung und zu erzielende Erträge

Vorsorgeund Absicherungskonzepte, speziell in Stiftungen mit hauptamtlich tätigem Vorstand, Geschäftsführer und/oder Mitarbeitern

Controlling von Kapitalvermögen

Auf die Boomjahre an den Kapitalmärkten mit jährlich zweistelligen Renditen folgte mit dem Platzen der Spekulationsblase die Ernüchterung. Leider waren nur wenige Vermögen und auch nur wenige Vermögensverwalter auf diese Entwicklung vorbereitet. Das Resultat waren eine allgemeine Orientierungslosigkeit und hohe Vermögensverluste.

Doch musste das sein? Nein! Durch den Einsatz eines professionellen Controllings wie es für Unternehmen selbstverständlich ist lässt sich jedes Vermögen durch alle Wetterlagen steuern.

Die Ergebnisse eines solchen Controllings von Kapitalvermögen in den Jahren 2000 bis 2004 sind in dem unten stehenden Chart beispielhaft veranschaulicht:

Im Rahmen des VermögensControllings sind folgende Aufgaben relevant:

Planung und Umsetzung einer Strategie für das gesamte Kapitalvermögen unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des Vermögensinhabers

o Kontrolle der Einhaltung der Anlagerichtlinien, der Transaktionen, der Wertentwicklung

o Risikosteuerung durch Koordination der Vermögensverwalter, durch Implementierung von Wertsicherungsstrategien,

o durch systemat.Analyse von Portfolios und ihrer Wertentwicklung, durch Analyse der Vermögensverwalter und ihres Umfeldes

o Buchhaltung sämtlicher Kontound Depottransaktionen

o Dokumentation der Depots im einzelnen und konsolidiert, der aktuellen und historischen Ergebnisse

o Aufbereitung der steuerlichen Unterlagen

Gerade auch Stiftungen, für die die Werterhaltung des Vermögens der Anker der Anlagekonzeption ist, erzielen durch den Einsatz eines Controllings einen deutlichen Mehrwert:

o Überdurchschnittliche und stetige Ergebnisse

o Kostenund Ergebnistransparenz

o TopKonditionen

o Zeitliche Entlastung von administrativen Aufgaben


 

 

 
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