Carespektive - Infothek
- Den Zweck der Stiftung festlegen.
- Die Höhe des Vermögens, das der
Stiftung zur Verfügung gestellt werden
soll, bestimmen.
- Die Stiftungssatzung vom Experten
erstellen lassen.
- Die Stiftung durch Unterschreiben
des Stiftungsgeschäfts (§ 80 BGB, § 5
StiftG NW) errichten.
- Das Vermögen auf ein gesondertes
Bankkonto der Stiftung übertragen.
- Die Satzung bei der
Anerkennungsbehörde bzw. beim
Finanzamt einreichen mit der Bitte um
Zuteilung einer Steuernummer und der
Vorläufigen
Gemeinnützigkeitsbescheinigung.
- Mit der Umsetzung des
Stiftungszwecks kann begonnen werden.
o Welche Zwecke kann eine Stiftung
verfolgen?
o Bleibt bei einer Stiftung das
eingebrachte Kapital erhalten?
o Wer kann stiften?
o Welchen Namen kann die Stiftung
tragen?
o Kann ich mich als Stifter auch selbst
in meiner Stiftung engagieren?
o Welche steuerlichen Aspekte habe ich
zu beachten?
o Ist es schwer, eine Stiftung zu
führen?
o Ist eine Stiftungssatzung
kompliziert?
o Benötige ich zur Stiftungserrichtung
einen Notar?
o Wann sollte ich meine Stiftung
errichten?
o Welchen Zeitaufwand erfordert die
Führung einer Stiftung?
o Welche Vorteile bietet eine
Stiftungsgründung?
o Alternativen zur Stiftung? – Verein
– Zustiftung Stiftungsfonds
o Muß ich bei einer Gründung zu
Lebzeiten mein ganzes Vermögen in die
Stiftung einbringen?
o Vermögensverwaltung für Stiftungen
o Controlling von Vermögensverwaltung
Welche Zwecke kann eine
Stiftung verfolgen?
Die Zwecke werden vom Stifter
vorgegeben, hier gilt die Devise: Es ist
praktisch alles möglich, was der Stifter
wünscht. Er kann sich um den Tierschutz
kümmern, um die Umwelt, um die
wissenschaftliche Forschung, um den
Denkmalschutz, die Musik, die Literatur
etc. Mit seinem Stiftungszweck schreibt
der Stifter seine individuelle
Biographie fort.
Wieviel Kapital muß ich meiner
Stiftung zur Verfügung stellen?
Die Kapitalausstattung ist abhängig
von dem Zweck, den die Stiftung
verfolgen soll. Kinder, denen der Ertrag
von 1.000 Euro aus einer
25.000EuroStiftung in Form von neuem
Spielzeug zugute kommt, werden sich
jedes Jahr aufs neue darüber freuen.
Soll jedoch die Grundlagenforschung zur
Bekämpfung einer bestimmten Krankheit
unterstützt werden, so ist ein
wesentlich höheres Kapital notwendig.
Konsequenterweise muß der Zweck mit den
für die Stiftung gestellten Mitteln im
Einklang stehen.
Bleibt bei einer Stiftung das
eingebrachte Kapital erhalten?
Ja! Der Kapitalerhalt ist das
wesentliche Kriterium einer Stiftung.
Werden Vermögenswerte auf eine
gemeinnützige Stiftung übertragen,
bleiben diese Werte ungeschmälert
bewahrt. Es fallen weder Erbschaftnoch
Schenkungsteuern an. Die Stiftungszwecke
werden Dank der jährlichen Erträge
erfüllt.
Wer kann stiften?
Jedermann kann stiften. Eine
Altersgrenze gibt es nicht. Stifter,
auch schon in jüngeren Jahren, schaffen
mit einer Stiftung eine wertvolle
Lebensaufgabe, die sie mit Engagement
gestalten. Oft wird das Instrument der
Stiftung auch genutzt, um den eigenen
Nachlaß zu regeln. Entweder sind keine
Erben vorhanden, oder die vorhanden
Erben sollen nicht bedacht werden. In
diesen Fällen bietet sich vielfach die
Stiftung als Instrument der
Nachlaßregelung an.
Welchen Namen kann die
Stiftung tragen?
Der Stifter kann, wenn er es wünscht,
der Stiftung seinen Namen geben.
Hierdurch kann der Stifter auch für die
nächsten Generationen die Stiftung mit
seinem speziellen Gütesiegel versehen.
Zahlreich sind auch die Fälle, in denen
im Stiftungsnamen der Stiftungszweck zum
Ausdruck gebracht wird.
Kann ich mich als Stifter auch
selbst in meiner Stiftung engagieren?
Ja, nicht ohne Grund werden derzeit
die meisten Stiftungen zu Lebzeiten
gegründet. Die Mitwirkungsmöglichkeiten
bestimmt der Stifter selbst. Häufig
möchte er sich auf die Realisierung des
Stiftungzweckes konzentrieren, die
Verwaltungsarbeit wird dann delegiert,
zum Beispiel an professionelle Partner
wie die Deutsche Stiftungsagentur.
Welche steuerlichen Aspekte
habe ich zu beachten?
95 Prozent der deutschen Stiftungen
sind als gemeinnützige anerkannt. Der
Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen
mit der Freistellung von Schenkungund
Erbschaftsteuer. Somit kann das Vermögen
ungeschmälert übertragen werden. Die
Erträge, die die Stiftung in Zukunft
erzielt, sind von allen Steuern befreit.
Das Vermögen steht dem Stiftungszweck
zur vollen Verfügung. Im Hinblick auf
die Einkommensteuer hat der Stifter die
Möglichkeit neben der bekannten
Spendenregelung , einmalig bei
Stiftungsgründung einen
Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu
307.000 Euro steuerlich geltend zu
machen sowie alljährlich einen
Sonderausgabenabzug in Höhe von bis zu
20.450 Euro.
Ist es schwer, eine Stiftung
zu führen?
Die Führung einer Stiftung kann mit
der eines Vereins verglichen werden.
Details, die zu beachten sind, können
entweder der einschlägigen Literatur
entnommen oder durch Zuhilfenahme eines
Fachmannes geklärt werden. Darüber
hinaus hat jeder Stifter die
Möglichkeit, die Verwaltung seiner
Stiftung z.B. an die Deutsche
Stiftungsagentur zu delegieren.
Ist eine Stiftungssatzung
kompliziert?
Ja und Nein. Generell ist es jedermann
möglich, in Eigenregie eine Satzung zu
erstellen. Die Einarbeitung kostet
allerdings entsprechend Zeit und
Energie. Vor diesem Hintergrund kann es
sinnvoll sein, entsprechende Beraterund
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Benötige ich zur
Stiftungserrichtung einen Notar?
Nein. Das Stiftungsgeschäft sowie die
Satzung werden einfach bei der
zuständigen Anerkennungsbehörde bzw.
beim Finanzamt eingereicht. Dennoch ist
in vielen Fällen der Rat eines Experten
zu empfehlen. Bei der Deutschen
Stiftungsagentur kann zum Beispiel die
entsprechende Beratung abgerufen werden.
Im Rahmen ihres Netzwerkes, dem
ausschließlich erfahrene
Stiftungsexperten angehören, kann die
Agentur auf alle Anfragen entsprechend
reagieren.
Wann sollte ich meine Stiftung
errichten?
Grundsätzlich gibt es zwei
Möglichkeiten: Die Stiftungsgründung von
Todes wegen sowie die Stiftungsgründung
zu Lebzeiten. Die Errichtung zu
Lebzeiten ist seit einiger Zeit im
Trend, nicht zuletzt, weil sie
zahlreiche Vorteile bietet: Zum einen
kann der Stifter die Erfolge seiner
Stiftung zu Lebzeiten genießen, zum
anderen kann er die Stiftungsarbeit
kontrollieren und beeinflußen und
gegebenenfalls nachbessern. Alternativ
ist es auch möglich, eine Stiftung durch
Testament zu errichten.
Welchen Zeitaufwand erfordert
die Führung einer Stiftung?
Der notwendige Zeitaufwand ist
abhängig vom Stiftungszweck. Unterstützt
die Stiftung mit den Erträgen eine
gemeinnützige Organisation, so reduziert
sich die Stiftungsarbeit auf ein Minimum
von ein paar Tagen Arbeit im Jahr.
Organisiert die Stiftung jedoch z.B.
eine Preisverleihung, vergibt sie
Stipendien oder realisiert sie eigene
Naturschutzprojekte, so ist der
Zeitaufwand entsprechend höher.
Welche Vorteile bietet eine
Stiftungsgründung?
Die Vorteile sind zahlreich:
Angefangen bei dem guten Gefühl, ein
sinnvolles Lebenswerk zu hinterlassen,
über den Erhalt des eigenen Namens und
der über Jahrzehnte erworbenen
Vermögenswerte, bis hin zu steuerlichen
Vorteilen. In diesem Zusammenhang ist
auch die Drittellösung zu erwähnen:
Derzufolge ist es dem Stifter erlaubt,
ein Drittel der jährlichen Erträge für
sich und die nächsten Angehörigen zu
verwenden.
Alternativen zur Stiftung? –
Verein – Zustiftung – Stiftungsfonds
Ihre Idee braucht zur vollen
Entfaltung ein passendes Gewand. Eine
eigene Stiftung ist aber nicht unter
allen Umständen die beste Lösung. Bevor
Sie sich also endgültig für die Gründung
einer Stiftung entscheiden, sollten Sie
überprüfen, ob eine andere Möglichkeit,
gemeinnützig tätig zu werden, nicht
besser zu Ihrem Profil passt.
Sie sollten in jedem Fall über eine
Alternative zur Stiftung nachdenken,
wenn Sie nicht mehr als 50.000 Euro
investieren können oder wollen.
Die Verwaltung und Organisation einer
Stiftung sowie deren Arbeit benötigen
finanzielle Mittel. Ein Jahresertrag von
2500 Euro diese entspricht einem
Zinsertrag von 5 Prozent aus 50.000
Eurobildet aller Erfahrung nach das
untere Limit für eine funktionsfähige
Stiftungsarbeit.
wenn Sie in partizipativen Strukturen
arbeiten möchten.
Bei der Stiftung sind die Organe
dauerhaft an den Stiftungszweck
gebunden, also an den ursprünglichen
Stifterwillen, wie der in der Satzung
Ausdruck gefunden hat. Die Organe führen
diesen Willen auch nach dem Tod des
Stifters unveränderlich aus. Da die
Stiftung keine Mitglieder und keine
Gesellschafter hat, sind Inhalte und
Ziele einer demokratischen Veränderung
entzogen.
wenn Sie den zeitlichen und
persönlichen Aufwand so gering wie
möglich halten wollen oder müssen.
Eine Stiftung ist mit dem Stifter sehr
eng verbünden. Der Stifter gibt ihr
durch die Satzung und durch seinen
persönlichen Einsatz ihr besonderes
Gepräge. Das persönliche Engagement des
Stifters ermöglicht ihm, schon zu
Lebzeiten die Wirksamkeit seiner
Stiftung zu prüfen, zu entscheiden, ob
die Realisierung seinen ursprünglichen
ideen gerecht wird, die Zweckmäßigkeit
und Effizienz seinr Stiftung überprüfen
und gegebenenfalls Korrekturen
vorzunehmen oder (bei der
treuhänderischen Stiftung) mit dem
Treuhänder der Stiftung entsprechende
Veränderungen zu besprechen.
Die Möglichkeit, sich persönlich
intensiv in die Arbeit einbringen zu
können, stellt einen ganz wesentlichen
Vorteil einer Stiftung dar. Falls Sie
diese Möglichkeiten nicht wahrnehmen
können oder wollen, gibt es folgende
Alternativen zur Gründung einer
gemeinnützigen Stiftung:
Der Verein
Der Verein ist eine Organisationsform,
bei der Gleichgesinnte oder Betroffene
sich gemeinsam Ziele setzen und diese
vereint erreichen. Ein Verein bindet
Menschen an die Vereinsidee, indem er
sie als Mitglieder einbezieht. Hier
liegt der grundlegende Unterschied zur
Stiftung: Die Mitglieder können
gemeinsam den Vereinszweck ändern oder
den Verein wieder auflösen. Aufgrund
dieser demokratischen Strukturen stellt
der Verein in Bezug auf Flexibilität und
Anpassungsfähigkeit eine ideale
Alternative zur Stiftung dar. Oftmals
wird ein Verein als als Verläufer einer
Stiftung gegründet. Mit geringen Mitteln
kann so zunächst die "Markttauglichkeit"
der Stiftungsidee getestet werden.
Der Verein kann besonders dann
interessant sein, wenn das Grundkapital
deutlich unter 50.000 Euro liegt Denn
ein Verein benötigt kein Mindestkapital.
Er finanziert seine Arbeit nämlich nicht
durch Kapitalerträge, sondern durch
Mitgliedsbeiträge und Spenden. Getragen
wird ein Verein durch das zumeist
ehrenamtliche Engagement seiner
Mitglieder. Ein Verein kann
grundsätzlich die gleichen Ziele und
Zwecke verfolgen wie eine Stiftung.
Allerdings darf er, anders als die
Stiftung, nur in geringerem Umfang
Rücklagen bilden, so dass die
Kontinuität des Vereins stärker von den
Mitgliedsbeiträgen geprägt ist.
Die Zustiftung
Durch eine Zustiftung wird das
Vermögen einer bereits bestehenden
Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt
dem Grundstockvermögen dieser Stiftung
zu und darf nicht verbraucht werden. Sie
trägt dann dazu bei, die Erträge einer
bestehenden Stiftung nachhaltig zu
vergrößern. Der Zustifter sucht sich
eine Stiftung aus, die seinen
Vorstellung entspricht und die
Zustiftungen in ihrer Satzung zulässt.
Dieser stiftet er sein Vermögen zu.
Dabei kann der Zustifter zwar keinen
Einfluss auf die Satzung einer
bestehenden Stiftung nehmne, aber er
kann sicher sein, dass sie sich auch
nicht mehr ohne weiteres verändert.
Somit ist die Kontinuität seines
Beitrags gewährleistet.
Vermögensverwaltung und Stiftungsarbeit
liegen ganz in den Händen der Stiftung,
der er zugestiftet hat. Die Zustiftung
bietet sich daher besonders dann an,
wenn der Aufwand für das gemeinnützige
Engagement gering, der Effekt aber
nachhaltig sein soll. Als Zustiftung ist
grundsätzlich jeder Beitrag ausreichend
und willkommen. Manche Stiftungen
akzeptieren Zustiftungen erst ab einer
bestimmten Höhe, räumen dafür aber zum
Teil Mitwirkungsund
Mitsprachemöglichkeiten bei der
Projektauswahl ein. Sie sollten aber
nicht versuchen, sich auf diese Weise in
eine fremde Stiftung
>>einzukaufen<<. Wenn Sie
eigene Vorstellungen gestaltend umsetzen
wollen, sollten Sie eine eigene Stiftung
gründen.
Stiftungsfonds (Themenfonds)
Wenn Sie keine eigene Stiftung
gründen, aber ein Thema oder Projekt,
das Ihnen am Herzen liegt, langfristig
gezielt fördern wollen, können sog.
Stiftungsoder Themenfonds für Sie
interessant sein. Manche Stiftungen
bieten an, einen Teil ihrer Mittel für
bestimmte Zwecke zu reservieren. In
diese Fonds können Sie einfach
einzahlen. So gibt es zum Beispiel
Ausbildungsoder Jugendfonds. Es ist aber
auch denkbar, dass eine Stiftung für Sie
einen neuen Fonds einrichtet, bei dem
Sie den Zweck selbst bestimmen. Das wird
in der Regel erst ab einer bestimmten
Größenordnung möglich sein, die die
Stiftung festlegt, um effizient
wirtschaften zu können. Stiftungsoder
Themenfonds sind der unselbständigen
Stiftung äußerlich ähnlich, haben aber
keine eigenen Gremien. Sie gehören zum
Vermögen der Stiftung, werden jedoch
getrennt erfasst. Steuerlich gesehen
handelt es sich um eine (zweckgebundene)
Spende. Die steuerrechtliche
307.000EuroRegelung für Stifter ist
daher nicht anwendbar.
(Alternativen
zur Stiftung – Stand 09/2005 >
Quelle: Petra Meyer, Christian Meyn,
Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Planen
Gründen Recht und Steuern. Gütersloh
2003, S. 20 ff.)
Muß ich bei einer Gründung zu
Lebzeiten mein ganzes Vermögen in die
Stiftung einbringen?
Ein ganz klares "Nein!". Es ist
ratsam, mit einem kleineren Betrag zu
beginnen, z.B. mit 50.000 oder 100.000
Euro. Man spricht in diesem Fall von der
"Verprobung" der Stiftung. Sofern der
Stifter dann mit der Arbeit seiner
Stiftung zufrieden ist und die guten
Wirkungen sieht, wird er in der Regel
der Stiftung weitere Mittel zukommen
lassen.
Vermögensverwaltung für
Stiftungen
Bei der Beratung von werteorientierten
Institutionen und Stiftungen begegnet
man häufig dem Wunsch nach einem
Finanzkonzept, das auf ethischen
Grundsätzen basiert. Bei der Umsetzung
steht dann die Berücksichtigung der
ethischökologischen Verträglichkeit des
Produktes oftmals im Vordergrund.
Zum Beispiel bieten die
Mitgliedschaften in ´CRIC e.V.´ und dem
´Forum nachhaltige Geldanlagen´ eine
gute Plattform zum Austausch und der
Vertiefung von Wissen in diesem
speziellen Bereich.
Ansatzpunkt: Nur die wirklich
abgestimmten Beratungsinhalte
für kirchliche Einrichtungen und
Stiftungen lösen die
Herausforderungen des Wandels auf
Dauer.
Im besonderen gilt dieses wie folgt
für:
Gemeinschaften und Ordenshäuser
Berücksichtigung der strukturellen
Besonderheiten wie Herkunft und
Nachwuchssituation
Gestaltung der
Geldund Kapitalanlage in
Anlehnung an das christliche
Grundverständnis wie z.B.
Schöpfungsbewahrung sowie den Schutz
und die Wahrung der
Menschenrechte
Versorgungskonzepte innerhalb der
Gemeinschaften, etwa als Ergänzung oder
Ersatz gesetzlicher Absicherungssysteme
Stiftungen
Geldund Kapitalanlage unter
Berücksichtigung der besonderen
Belange wie etwa der Satzung und zu
erzielende Erträge
Vorsorgeund Absicherungskonzepte,
speziell in Stiftungen mit hauptamtlich
tätigem Vorstand, Geschäftsführer
und/oder Mitarbeitern
Controlling von Kapitalvermögen
Auf die Boomjahre an den
Kapitalmärkten mit jährlich
zweistelligen Renditen folgte mit dem
Platzen der Spekulationsblase die
Ernüchterung. Leider waren nur wenige
Vermögen und auch nur wenige
Vermögensverwalter auf diese Entwicklung
vorbereitet. Das Resultat waren eine
allgemeine Orientierungslosigkeit und
hohe Vermögensverluste.
Doch musste das sein? Nein! Durch den
Einsatz eines professionellen
Controllings wie es für Unternehmen
selbstverständlich ist lässt sich jedes
Vermögen durch alle Wetterlagen steuern.
Die Ergebnisse eines solchen
Controllings von Kapitalvermögen in den
Jahren 2000 bis 2004 sind in dem unten
stehenden Chart beispielhaft
veranschaulicht:
Im Rahmen des VermögensControllings
sind folgende Aufgaben relevant:
Planung und Umsetzung einer Strategie
für das gesamte Kapitalvermögen unter
Berücksichtigung der individuellen
Anforderungen des Vermögensinhabers
o Kontrolle der Einhaltung der
Anlagerichtlinien, der Transaktionen,
der Wertentwicklung
o Risikosteuerung durch Koordination
der Vermögensverwalter, durch
Implementierung von
Wertsicherungsstrategien,
o durch systemat.Analyse von Portfolios
und ihrer Wertentwicklung, durch Analyse
der Vermögensverwalter und ihres
Umfeldes
o Buchhaltung sämtlicher Kontound
Depottransaktionen
o Dokumentation der Depots im einzelnen
und konsolidiert, der aktuellen und
historischen Ergebnisse
o Aufbereitung der steuerlichen
Unterlagen
Gerade auch Stiftungen, für die die
Werterhaltung des Vermögens der Anker
der Anlagekonzeption ist, erzielen durch
den Einsatz eines Controllings einen
deutlichen Mehrwert:
o Überdurchschnittliche und stetige
Ergebnisse
o Kostenund Ergebnistransparenz
o TopKonditionen
o Zeitliche Entlastung von
administrativen Aufgaben